Salzburger Arbeitsstiftung

für Pflege-, Gesundheits- & Sozialberufe

Sie möchten sich beruflich verändern oder sind arbeitssuchend? Sie wollen gerne mit Kindern und Jugendlichen, Menschen im Alter oder Menschen mit Behinderungen arbeiten?

Wenn Sie sich vorstellen können, in einem Pflegeberuf oder im Sozialbereich zu arbeiten und aktuell arbeitssuchend sind, sind Sie bei uns richtig. Das sind Berufe mit Zukunft, die immer stärker gefragt sein werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig und wir finden für jede und jeden das Passende in Pflege, Betreuung oder in der Sozialpädagogik.

Was Sie bekommen

Was Sie bekommen

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Informationen und Bildungsberatung

Einen maßgeschneiderten Bildungsplan

Begleitung und Unterstützung während der gesamten Ausbildung in Zusammenarbeit mit allen Trägern und Bildungseinrichtungen

Ein monatliches Stipendium von EUR 200,- durch den Praktikumsbetrieb

Finanzielle Unterstützung durch das AMS während der Ausbildung bzw. entsprechende Leistung aus den Fördermitteln

Übernahme der Ausbildungskosten durch den Praktikumsbetrieb, sofern diese anfallen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

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Sie sind beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend gemeldet und haben die Zusage, eine Ausbildung im Rahmen der Stiftung zu machen

Gemeinsam neue Wege gehen

Gemeinsam neue Wege gehen

Die Salzburger Arbeitsstiftung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialberufe wurde auf Initiative der Caritas Salzburg, des Hilfswerks Salzburg, des Roten Kreuzes Salzburg und der Volkshilfe Salzburg ins Leben gerufen. Ziel ist es, Personen, die arbeitssuchend bzw. in Umorientierung sind, neue Perspektiven für die Arbeit mit Menschen in den jeweiligen Ausbildungssparten aufzuzeigen.

Die Gesellschafter*innen

Die Gesellschafter*innen

Als Dienstleister im Bereich Pflege und Betreuung sehen und spüren wir den steigenden Bedarf an Fachkräften. Wir alle brauchen zusätzliches Fachpersonal und wollen über die Arbeitsstiftung bis 2023 etwa 400 Menschen für Pflegeberufe gewinnen, eine Ausbildung und ein Praktikum ermöglichen und sie in eine fixe Anstellung vermitteln. Gerade die Corona-Krise unterstreicht die große und langfristige Bedeutung dieser Berufe und die Arbeitsstiftung ist eine gute Möglichkeit, nun in einen krisensicheren Beruf zu wechseln.

Johannes Dines

Direktor Caritas Salzburg und Geschäftsführer der Arbeitsstiftung

Als Rotes Kreuz Salzburg sind wir da um Menschen zu helfen. Diese Hilfe leisten wir auch im Bereich Betreuung und Pflege. Der steigende Personalbedarf und zugleich der Fachkräftemangel fordert alle Dienstleister gleichermaßen. So ist der Zusammenschluss in der Arbeitsstiftung eine zukunftsweisende Strategie um gemeinsam mehr Fachkräfte für die Betreuung und Pflege zu gewinnen.

MMMag. Sabine Tischler

Geschäftsführerin Rotes Kreuz Salzburg

Das Hilfswerk ist in Salzburg der größte Anbieter im Bereich der mobilen Pflege und Betreuung. Zudem betreiben wir acht Seniorenheime im Bundesland. Die Nachfrage nach diesen Unterstützungsleistungen ist groß und wird aufgrund der demographischen Entwicklung auch weiterhin zunehmen. Dementsprechend wertvoll und wichtig ist es, entsprechendes Fachpersonal zu finden. Berufe in der Pflege und Betreuung sind Berufe mit Sinn und Zukunftsperspektive: Mit der Arbeitsstiftung sollen Bildungszugang und Berufseinstieg für interessierte Menschen einfach, attraktiv und mit der notwendigen finanziellen Sicherheit gestaltet werden.

Dir. Mag. Hermann F. Hagleitner, MBA

Geschäftsführer des Hilfswerks Salzburg

Eine Ausbildung in der Pflege und Betreuung hat Zukunft. Wir als Volkshilfe sind immer auf der Suche nach qualifiziertem Fachpersonal. Die Arbeitsstiftung bietet für die Stiftungsteilnehmer*innen während des Praktikums einen vielschichtigen Einblick in den Praktikumsbetrieb bzw. Partnerbetrieb. Mobile Bereiche werden bisher kaum als Praktikum genutzt. Ich halte es mit Aristoteles: Wo deine Talente und die Bedürfnisse der Welt sich kreuzen, dort liegt deine Berufung.

Bernhard Behr

Geschäftsführer der Volkshilfe Salzburg

Nutzen für Unternehmen

Nutzen für Unternehmen

Die Implacementstiftung bietet Ihnen als sozialer Dienstleister die Möglichkeit auf den Fachkräftemangel zu reagieren. Durch die Zusammenarbeit mit uns können Sie gezielt ihr eigenes Personal qualifizieren. Die passenden Kandidat*innen absolvieren neben ihrer Ausbildung ein Praktikum in Ihrem Unternehmen. Wenn diese Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie sie in Ihr Unternehmen als Mitarbeiter*innen aufnehmen.

Die wichtigsten Vorteile

Die wichtigsten Vorteile

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Keine Gehalts- oder Gehaltsnebenkosten während der Ausbildungszeit

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Qualifizierung durch Ausbildung in Theorie und Praxis

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Begleitung und Unterstützung während der gesamten Dauer

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Mit dem Abschluss der Ausbildung bekommen Sie bereits eingearbeitete Mitarbeiter*innen

Unser Service

Unser Service

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Suche nach geeigneten Kandidat*innen

Organisation der Ausbildungsmaßnahme (zB SOB, BFI, etc.)

Abwicklung mit dem AMS während der Maßnahme (Urlaub, Krankenstand, …)

Ausbildungsformen

Ausbildungsformen

Heimhilfe

Berufsbild:
Heimhelfer*innen unterstützen Menschen aller Altersstufen, die durch Alter, Behinderung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Die Unterstützung erfolgt insbesondere in mobiler Form im Wohnbereich der oder des Betreuten durch Hilfe bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Heimhelfer*innen fördern durch ihre Arbeit die Eigenaktivitäten und die Hilfe zur Selbsthilfe.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind zB:

  • Reinigung der Wohnung
  • Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereichs (Einkauf, Post, Apotheke, Behörden, etc.)
  • Förderung von einfachen Aktivitäten
  • Unterstützung von Pflegepersonen (vor allem im stationären Bereich)
  • Unterstützung bei der Basisversorgung (unter Aufsicht und Anleitung von Angehörigen der Gesundheitsberufe)
  • Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld,
  • hygienische Maßnahmen (Wäschegebarung udgl)

Heimhilfen sind tätig in:

  • Senioreneinrichtungen
  • Mobile Dienste
  • Behinderteneinrichtungen

Berufsausbildung:
Der Ausbildungslehrgang zur Heimhilfe umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine praktische Ausbildung im Umfang von 200 Stunden.

Vorbereitungs-Lehrgang (für Sozialbetreuungsberufe)

Ausbildung: Der Vorbereitungslehrgang dient dazu, die notwendigen Voraussetzungen für die Ausbildungen zur/zum Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuer*in zu erwerben. Inhalte der Ausbildung sind u. a. Deutsch, Englisch, Grundlagen der Sozialbetreuung, Ethik, Kommunikation und soziale Gruppenarbeit, Persönlichkeitsbildung, Geschichte und politische Bildung.

Die Teilnehmer*innen, die die Ausbildung über eine Stiftung absolvieren, müssen sich bereits zu Beginn des Vorbereitungslehrgangs für die geplante weiterführende Ausbildung (Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung) entscheiden und einen entsprechenden Praktikumsgeber vorweisen.

Der Vorbereitungslehrgang eignet sich besonders für Personen, die die üblichen Voraussetzungen (Mindestalter von 17 Jahren, erfolgreicher Abschluss einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung, ausreichende Deutschkenntnisse) für die Aufnahme in eine Ausbildung zur/zum Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuer*in noch nicht erfüllen.

Berufsausbildung: Der Vorbereitungslehrgang dauert 2 Semester. Es handelt sich dabei um 560 Theoriestunden und 480 Praktikumsstunden in Einrichtungen der Altenarbeit oder der Behindertenhilfe.Der positive Abschluss berechtigt zum Eintritt in eine Ausbildung zur/zum Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuer*in. Die sonst erforderliche Aufnahmeprüfung ist dann nicht mehr notwendig.

Fachsozialhelfer*in

Berufsbild:

Der Beruf und die Ausbildung Fach-Sozialhelfer*in ist besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten gedacht. Fach-Sozialhelfer*innen greifen Personen in schwierigen Lebenslagen (Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, pflegebedürftige Menschen) an ihrem Wohnort oder an der Arbeitsstätte bei lebenspraktischen Angelegenheiten und Aufgaben unter die Arme. In Abstimmung mit den Fachkräften in den Wohn-, Pflege- oder Betreuungseinrichtungen helfen sie ihren Klient*innen je nach deren Bedürfnissen z. B. beim Essen, Frisieren, Lesen, Reinigen und begleiten sie bei Freizeitaktivitäten oder unterstützen sie am Arbeitsplatz.


Der Tätigkeitsbereich der Fachsozialhelfer umfasst:

  • Unterstützungsbedarf der Klient*innen erfassen bzw. mit Fachkräften besprechen
  • Vertrauen und Verbindung zum Klient*innen aufbauen
  • Klient*innen bei lebenspraktischen Dingen unterstützen
  • Klient*innen bei Besorgungen und Ausflügen begleiten
  • am Arbeitsplatz oder in der Werkstätte unter die Arme greifen
  • Unterhaltung und Spiele für Klient*innen organisieren und durchführen
  • Klient*innen kleine alltagspraktische Tätigkeiten lernen

Fachsozialhelfer*innen sind tätig in:

  • Sozialbetreuungsdienste
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Berufsausbildung:

Die Ausbildung dauert 4 Semester. Voraussetzungen ist die positive Absolvierung der 9. Schulstufe bzw. der Pflichtschulabschluss-Prüfung sowie ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (nicht älter als 2 Wochen zum Zeitpunkt der Anmeldung).

Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit

Berufsbild:
Die Fach-Sozialbetreuer*innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die auf Grund von Alter oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. In der Ausbildung erlangt man umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und bietet Begleitung, Unterstützung und Hilfe in allen Fragen der Daseinsgestaltung und Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung an.
Die Fach-Sozialbetreuer*innen erfassen Lebenssituationen von älteren Menschen oder an-deren Benachteiligungen, führt entsprechend den individuellen Bedürfnissen gezielte Maßnahmen durch, unterstützen die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfel-des und leisten dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.

Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuer*innen Altenarbeit umfasst:

  • die möglichst umfassende Begleitung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen. Dies passiert entweder einzeln oder in Gruppen. Abgestimmt auf den Bedarf der Zielgruppe und gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse;
  • die Setzung präventiver, unterstützender, aktivierender, reaktivierender, beratender, organisatorischer und administrativer Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung
  • das Eingehen auf körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen
  • die Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
  • die individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
  • die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen;
  • die Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen und Laienhelfern und Laienhelferinnen sowie
  • die Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen.

Fach-Sozialbetreuerinnen und –betreuer sind tätig in:

  • Senioreneinrichtungen
  • Mobilen Diensten
  • Behinderteneinrichtungen
  • Krankenhäusern (Pflegeassistenz)

Berufsausbildung:
Die Ausbildung in der Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit umfasst 1.400 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis und dauert vier Semester. In der Ausbildung ist auch die Pflegeassistenz enthalten.

Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit

Berufsbild:
Die Fach-Sozialbetreuer*innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die auf Grund Behinderungen oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. In der Ausbildung erlangt man umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und bietet Begleitung, Unterstützung und Hilfe in allen Fragen der Daseinsgestaltung und Alltagsbewäl-tigung bis hin zur Sinnfindung an.
Die Fach-Sozialbetreuer*innen erfassen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen oder anderen Benachteiligungen, führt entsprechend den individuellen Bedürfnissen gezielte Maßnahmen durch, unterstützen die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfeldes und leisten dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.

Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuer*innen Behindertenarbeit umfasst:

  • Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention für Menschen mit Behinderung. Der Schwerpunkt liegt in der Beratung und Begleitung.
  • Die pflegerischen Befugnisse als Pflegeassistenz nach dem GuKG

Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst die soziale Betreuung von Menschen mit Behinderung, insbesondere:

  • die Unterstützung bei Kontakten zu anderen Personen, die Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie die Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität
  • die Interessensabklärung, die Förderung und das Training im Bereich Beschäftigung und Arbeit
  • die Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern, der Einsatz musisch-kreativer Mittel und die Bewegung zur Bildung und Persönlichkeitsentfaltung, die Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung
  • die Begleitung bei Krankheit, Trauer und Tod von Bekannten und Angehörigen mit dem Ziel der Sinnstiftung sowie die Sterbebegleitung – Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen

Fach-Sozialbetreuerinnen und –betreuer Behindertenarbeit sind tätig in:

  • Behinderteneinrichtungen
  • Mobilen Diensten
  • Krankenhäusern (Pflegeassistenz)

Berufsausbildung:
Die Ausbildung in der Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit umfasst 1.400 Stunden Theo-rie und 1.200 Stunden Praxis und dauert vier Semester. In der Ausbildung ist auch die Pflegeassistenz enthalten.

Fach-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung

Berufsbild:
Die Fach-Sozialbetreuer*innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die auf Grund Behinderungen oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. In der Ausbildung erlangt man umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und bietet Begleitung, Unterstützung und Hilfe in allen Fragen der Daseinsgestaltung und Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung an.
Die Fach-Sozialbetreuer*innen erfassen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderun-gen oder anderen Benachteiligungen, führt entsprechend den individuellen Bedürfnissen gezielte Maßnahmen durch, unterstützen die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfeldes und leisten dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.

Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuer*innen Behindertenbegleitung umfasst:

  • Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention für Menschen mit Behinderung. Der Schwerpunkt liegt in der Beratung und Begleitung.
  • die Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) – diese Aufgaben dürfen nur unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt werden.

Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst die soziale Betreuung von Menschen mit Behinderung, insbesondere:

  • die Unterstützung bei Kontakten zu anderen Personen, die Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie die Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität
  • die Interessensabklärung, die Förderung und das Training im Bereich Beschäftigung und Arbeit
  • die Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern, der Ein-satz musisch-kreativer Mittel und die Bewegung zur Bildung und Persönlichkeitsentfaltung, die Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung
  • die Begleitung bei Krankheit, Trauer und Tod von Bekannten und Angehörigen mit dem Ziel der Sinnstiftung sowie die Sterbebegleitung – Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen

Fach-Sozialbetreuerinnen und –betreuer Behindertenbegleitung sind tätig in/im:

  • Behinderteneinrichtungen
  • Psychosozialen Bereich
  • Jugendwohlfahrt

Berufsausbildung:
Die Ausbildung in der Fach-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung umfasst 1.300 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis und inkludiert das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (UBV) gemäß Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung.

Diplom-Sozialbetreuer*in Altenarbeit/Behindertenarbeit/Behindertenbegleitung

Berufsbild

Diplom-Sozialbetreuer*innen können sich in ihrer Ausbildung je nach Zielgruppe im Bereich Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) spezialisieren.

Tätigkeitsbereich:

Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit betreuen alte, pflegebedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung. Ihr Aufgabenbereich umfasst einen Betreuungs- und Beratungsbereich und die mitverantwortliche pflegerische Tätigkeiten.

Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung arbeiten mit Menschen mit einer oder mehreren Beeinträchtigungen. Diese können psychische, physische oder mehrfache Beeinträchtigungen sein. Sie begleiten Menschen mit Beeinträchtigungen in zentralen Lebensfeldern wie Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung.

 Berufsausbildung:
Zwei Semester an der SOB Diakonie oder SOB Caritas.

Voraussetzung: 

Abgeschlossene FSB-Ausbildung

 

Pflegeassistenz

Berufsbild

Die Pflegeassistenzberufe umfassen die Durchführung der ihnen nach Beurteilung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen des Pflegeprozesses übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie auf allen Versorgungsstufen. Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Pflegeassistenzberufe die ihnen von Ärzten übertragenen oder von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege weiterübertragenen Maßnahmen durch.

 

Der Tätigkeitsbereich des/der Pflegeassistent*in umfasst unter anderem:

  • Patient*Innen bei der täglichen Körperpflege unterstützen
  • Gesundheitszustand der Patient*innen beobachten
  • Medizinische Basisdaten erheben
  • In Notfällen lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
  • Patient*innen mobilisieren
  • Pflegemaßnahmen dokumentieren
  • Ärzt*innen und Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen unterstützen
  • Angehörige über Pflegemaßnahmen informieren

 

Pflegeassistent*innen sind tätig in:

  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Mobile Hauskrankenpflege
  • Rehabilitationszentren
    Arztpraxen

 

Berufsausbildung:
Die Ausbildung beinhaltet 1.600 Ausbildungsstunden, davon mindestens 800 Stunden Theorie. Voraussetzungen ist die positive Absolvierung der 9. Schulstufe bzw. der Pflichtschulabschluss-Prüfung sowie ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit (nicht älter als 2 Wochen zum Zeitpunkt der Anmeldung) und Deutschkenntnisse auf Niveau B1.

Pflegefachassistenz

Berufsbild

Pflegefachassistent*innen (PFA) betreuen pflegebedürftige Menschen z. B. in Krankenhäusern, in Arztpraxen oder Pflegeheimen. Sie unterstützen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärztinnen und Ärzte. Sie führen die entsprechenden Pfelgemaßnahmen nach Anweisung eigenverantwortlich durch. Pflegefachassistent*innen übernehmen je nach Personalstand auch die Aufgaben der Pfelgeassistenz. Die Pflegefachassistenz (PFA) verfügt jedoch über mehr Kompetenzen und Aufgaben als die Pflegeassistenz (PA).

 

 

Der Tätigkeitsbereich des/der Pflegefachassistent*in umfasst:

  • die Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanenen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • die Durchführung standardisierter diagnostischer Programme (EKG, EEG, Lungenfunktionstests)
  • das Legen und Entfernen von Harnkathetern bei Frauen, ausgenommen bei Kindern
  • der Ab- und Anschluss bestimmter laufender Infusionen
  • das Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung
  • die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenenden der Pflegeassistenzberufe

 

Pflegefachassistent*innen sind tätig:

  • im stationären Bereich der Akut- und Langzeitpflege in Krankenhäusern
  • in Einrichtungen, die Hauskrankenpflege, andere Gesundheitsdienste oder soziale Dienste anbieten

 

Berufsausbildung:
Die Pflegefachassistenz ist eine zweijährige Ausbildungsmöglichkeit im Gesundheits- und Krankenpflegebereich. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren der 10. Schulstufe sowie ein Nachweis über die gesundheitliche Eigung, Vertrausenswürdigkeit (nicht älter als 2 Wochen zum Zeitpunkt der Anmeldung) und Deutschkenntnisse auf Niveau B2.

Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (DGKP)

INFO: Die Ausbildung in einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege startet nur noch 2023.

Berufsbild und Tätigkeitsbereich des/der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*in:

Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen betreuen und pflegen Patient*Innen mit körperlichen und psychischen Erkrankungen. Dabei dokumentieren sie Krankheitsverläufe, erheben Pflegebedürfnisse, erstellen die Pflegeplanung und führen diese durch. Sie wirken u.a. auch bei der Therapie mit, verabreichen Medikamente, führen Blutabnahmen durch und arbeiten im Bereich Gesundheitsförderung. Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen arbeiten häufig mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe zusammen. So werden etwa gemeinsam mit Ärzt*innen diagnostische und therapeutische Maßnahmen erarbeitet.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sind tätig in:

  • Krankenhäusern, Ambulatorien, Sanatorien, Kuranstalten, Heimen, Arztpraxen, Altenpflegeheimen, forensischen Einrichtungen, sozialpsychiatrischen Einrichtungen, psychosozialen Beratungsstellen
  • Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und Rehabilitationszentren
  • der Hauskrankenpflege (freiberuflich oder in einem Dienstverhältnis)

 

Berufsausbildung:

Die Ausbildung dauert 6 Semester und schließt mit der Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*in ab. Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von der 10. Schulstufen oder entsprechende Allgemeinbildung sowie ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (nicht älter als 2 Wochen zum Zeitpunkt der Anmeldung).

Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege (gehobener Dienst)

Berufsbild und Tätigkeitsbereich des/der Gesundheits- und Krankenpfleger*in

Gesundheits- und Krankenpfleger*innen pflegen kranke und pflegebedürftige Menschen. Sie führen bestimmte medizinisch-diagnostische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen eigenverantwortlich durch. Je nach Qualifikation obliegt ihnen die Stationsleitung* des Pflegedienstes. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen tragen die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess. Sie planen und führen die Pflegemaßnahmen durch, beobachten und überwachen den Gesundheitszustand der Patient*innen. Zudem erstellen sie Pflegegutachten und wirken im Rahmen des Qualitäts- und Risikomanagements mit.


Der Aufgabenbereich umfasst verschiedene Kompetenzbereiche:

  • Pflegerische Kernkompetenzen
  • Kompetenz beiNotfällen
  • Kompetenzen beimedizinischer Diagnostik und Therapie
  • Weiterverordnung von Medizinprodukten
  • Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
  • Spezialisierungen


Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sind tätig in:

allen Einrichtungen der muralen und extramuralen (z.B. Pflege und Betreuung zu Hause) Gesundheits- und Krankenpflege.


Berufsausbildung:

Die Ausbildung dauert 6 Semester und schließt mit dem Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. Zugangsvoraussetzungen sind das erfolgreiche Absolvieren des Aufnahmeverfahrens und der Nachweis einer abgelegten Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.

Elementarpädagog*in

Berufsbild

Kindergartenpädagog*innen betreuen Kinder im Alter von 2,5 bis 6 Jahren. Sie fördern die kindliche Entwicklung und versuchen, Kindern im Vorschulalter Lern- und Bildungsinhalte auf spielerische Art näherzubringen. In Kleingruppen, die eine intensive Betreuung ermöglichen, sollen das Sozialverhalten der Kinder sowie das Erleben eines Gruppengefühls gefördert werden.

 

Der Tätigkeitsbereich des/der Kindergartenpädagog*in umfasst:

  • Mit den Kindern malen, spielen und basteln
  • In Gruppen musizieren und singen
  • Sportübungen durchführen
  • Entwicklungsstand der Kinder beobachten
  • Verhaltensauffälligkeiten dokumentieren
  • Elternabende und Feste abhalten
  • An Teamsitzungen und Besprechungen teilnehmen
  • Arbeitsbuch führen
  • Monats- und Jahresplanungen erstellen
  • Ausflüge planen und durchführen

 

Kindergartenpädagogen*innen sind tätig in:

  • Öffentliche und private Kindergärten
  • Betriebskindergärten
  • Kinderkrippen
  • Kinderhorte
  • Kinderheime
  • Pädagogische Einrichtungen im Sozial- und Therapiebereich

 

Berufsausbildung:

Das Kolleg an der Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik berufsbegleitend an drei Tagen die Woche angeboten. Die Ausbildung dauert sechs Semester und schließt mit der Diplomprüfung für Elementarpädagogik ab. Zugangsvoraussetzungen sind das erfolgreiche Absolvieren des Aufnahmeverfahrens und abgelegter Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.

Sozialpädagog*in

Berufsbild:

Sozialpädagog*innen helfen, unterstützen, motivieren und beraten Menschen in Prozessen der Lebensbewältigung und Persönlichkeitsentwicklung. Sie beschäftigen sich mit den sozialen Ursachen, z.B. von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensstörungen. Dazu gehört auch das finden passender, im Rahmen pädagogischer Maßnahmen umsetzbarer Therapiemöglichkeiten.

Sozialpädagog*innen führen auch administrative und organisatorische Tätigkeiten durch. Sie organisieren Informationsabende oder Veranstaltungsreihen und führen diese selbst durch. Zudem sind sie beratend in Institutionen der Bildungspolitik, in Lehrlings- und Schülerheimen oder anderen Beratungsstellen tätig.

 

Der Tätigkeitsbereich der Sozialpädagog*innen umfasst (grober Überblick):

  • Kinder- und Jugendhilfe:
    Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Wohngemeinschaften, Krisenzentren, Heimgruppen, betreutes Wohnen, Beratung und Betreuung von Familien mit unterschiedlichen Problemlagen (Für eine Tätigkeit im Wohnbereich braucht es die Zustimmung der Fachabteilung nach §22 S.KJHG)
  • Begleitung von Menschen mit Behinderung:
    Wohngemeinschaften, Werkstätten, teilbetreutes Wohnen, Einzelbetreuung von Klient*innen, Wohnbereich, Arbeitsplätze, Werkstätten, Beschäftigungstherapie, Teilzeitbetreuung zur Entlastung der Familien, Beratungsstellen, Interessensgemeinschaften, etc.
  • Schule und Ausbildung:
    Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Internaten, Schulen, Hort, Lernbegleitung, Nachmittagsbetreuung, Freizeitgestaltung, Lehrlingsbegleitung
  • Freizeitpädagogik:
    Mobile Animation und Betreuung, Erlebnispädagogik, Kommerzielle Ferienangebote, Animation, Aufsuchende Jugendarbeit, Streetwork, Jugendzentren
  • Migration und Integration:
    Unterstützung von Migrant*innen, Beratungsstellen, Unterkünfte für Migrant*innen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Arbeit mit Senior*innen:
    Tageszentren, betreutes Wohnen, Senior*innen-Zentren, EinzelbetreuungThemenzentrierte Beratungsstellen: z.B. Sucht, Essstörungen, Männerberatung, Telefonberatung, Migrantinnen bzw. Migranten etc.
  • Arbeit mit Erwachsenen:
    Erwachsenenbildung, Beratungsstellen, begleitetes Wohnen, Tageszentren

 

Berufsausbildung:

Das Kolleg für Sozialpädagogik ist eine praxisnahe, berufsbegleitende Ausbildung mit staatlich anerkanntem Diplomabschluss. Zugangsvoraussetzungen sind das erfolgreiche Absolvieren des Aufnahmeverfahrens und der Nachweis einer abgelegten Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung. Die berufsbegleitende Ausbildung dauert 6 Semester.

Operationstechnische Assistenz (OTA)

Berusbild: Die Operationstechnische Assistenz ist die technische Alternative zum klassischen Pflegeberuf. Es ist ein vielseitiger, herausfordernder Aufgabenbereich mit attraktiven Entwicklungsmöglichkeiten und einer guten Einkommensentwicklung.

Tätigkeitsbereich: Der Tätigkeitsbereich der Operationstechnischen Assistenz entspricht jenem der OP-Pflege.

Berufsausbildung: 3-jährige Ausbildung am Bildungszentrum Salzburg, ideal geeignet für einen beruflichen Neubeginn im zweiten Bildungsweg. 1.600 Stunden theoretische und 3.000 Stunden praktische Ausbildung.

Nostrifikation

Die Nostrifikation richtet sich an alle Personen, die bereits eine Pflegeausbildung in einem anderen Land absolviert haben. Die betroffenen Personen müssen sich mit allen Unterlagen je nach Herkunftsland bzw. Qualifikationsstufe beim Bundesministerium für Gesundheit in Wien oder beim Land Salzburg Abteilung 9 melden und erhalten nach einem Anerkennungsverfahren einen individuellen Bescheid.

Berufsbild und Tätigkeit:
Die Nostrifikation kann in den Bereichen Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen absolviert werden.

Berufsausbildung: Der Nostrifikationslehrgang dauert 9 Monate und startet jeweils im März.

Tipp: Wir raten den Teilnehmern*innen, im Vorfeld einen Sprachkurs zu besuchen.

NEU ab Herbst 2023: Pädagogische Fachkraft in der Kleinkindbetreuung:

In diesem Lehrgang erwerben Sie elementarpädagogische Basiskompetenzen und setzen sich darüber hinaus intensiv mit den Entwicklungsbereichen und Bedürfnissen des jungen Kindes unter drei Jahren auseinander.

Berufsbild und Tätigkeit: Der Lehrgang „Fachkraft frühe Kindheit“ hat erstmals 05/2022 gestartet und bietet Personen mit pädagogischer Grundqualifikation und 3-jährigerr Berufspraxis die Möglichkeit der Höherqualifizierung als gruppenführende, pädagogische Fachkraft in der Kleinkindbetreuung.

Die Unterstützung durch die Stiftung ist unter bestimmten Umständen möglich, ein Praktikumsgeber muss vorhanden sein.

Berufsausbildung:  Der Lehrgang dauert 4 Semester; Das Gesamtstundenausmaß beträgt 436 Stunden (Präsenz- und Selbststudium), sowie 12 Wochen Praktikum.

Kontakt

Öffnungszeiten: 
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Auskunft & Terminvereinbarungen:

Telefon: +43 5 1760 7225

office@pgs-salzburg.at

Adresse: 
Bergerbräuhofstraße 27
5020 Salzburg

Datenschutz

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